Sieh nach, für welche Gemeinden dein Betrieb zuständig ist, und beantrage bei deiner Landesinnung, Gemeinden hinzuzufügen, zu ändern oder zu entfernen.

Dein Kehrgebiet sind die Gemeinden, für die dein Betrieb zuständig ist. Du findest es im Menü deines Betriebs unter Kehrgebiet. Die Seite hat zwei Karten:
Dein Kehrgebiet änderst du nicht direkt: Du stellst einen Antrag, und die Landesinnung genehmigt oder lehnt ihn ab. Erst nach der Genehmigung ändern sich deine Zuständigkeiten – auf dieser Seite und auf deiner Website.
Auf großen Bildschirmen führt dich der Knopf Tour starten in der Hilfe-Seitenleiste rechts direkt auf der Seite durch die Karten.
Die Karte zeigt jede Gemeinde deines Kehrgebiets in einem eigenen Kasten. Die Daten kommen von deiner Landesinnung. Stimmt etwas nicht, beantragst du hier die Korrektur.

Oben steht der Name der Gemeinde mit ihrer Postleitzahl. Weitere Postleitzahlen, für die du zuständig bist, stehen mit einem „+“ daneben, darunter der Bezirk mit dem Kürzel des Bundeslands.

Die neue Gemeinde steht danach nur unter Änderungsanträge mit der Art Neuanlage. Unter Aktuelle Zuständigkeiten erscheint sie erst, wenn die Landesinnung den Antrag genehmigt hat. Willst du mehrere Gemeinden hinzufügen, stellst du für jede einen eigenen Antrag.

Schließt du das Seitenfenster mit ungespeicherten Änderungen, fragt dich die Plattform „Willst du wirklich abbrechen?“ – mit Weiter bearbeiten kehrst du zurück, mit Ja, Abbrechen verwirfst du die Eingaben.
Im Seitenfenster kannst du deine Zuständigkeit in einer Gemeinde genauer angeben:
Gibst du keine Regionen / Ortsteile an, gilt dein Betrieb als zuständig für das gesamte Ortsgebiet. Bist du nur für einen Teil zuständig, gib die Ortsteile genau an oder lege eine Region „Teile des Ortsgebietes“ an und beschreibe sie unter Zusätzliche Informationen.

Auch das ist ein Antrag: Die Gemeinde bleibt in deinem Kehrgebiet, bis die Landesinnung zustimmt. Bis dahin trägt sie die Marke Löschung.
Unter Änderungsanträge steht jeder Antrag mit Gemeinde, Bezirk und dem Datum, an dem du ihn gestellt hast. Hast du noch keinen gestellt, steht dort „Keine Änderungsanträge vorhanden.“

Bis die Landesinnung entscheidet, bleiben deine Zuständigkeiten und deine Website unverändert. Das kann einige Zeit dauern. Ist ein Antrag nach einigen Wochen noch ausstehend, wende dich direkt an deine Landesinnung.

Klicke beim Antrag auf …:
Bei einem angenommenen oder abgelehnten Antrag bleibt nur Antragsdetails.

Der Antrag verschwindet aus der Liste, und die Landesinnung kann ihn nicht mehr bearbeiten. Du kannst jederzeit einen neuen Antrag für die Gemeinde stellen. Willst du bei einer Neuanlage oder Löschung etwas ändern, ziehe den Antrag zurück und stelle ihn neu.

Deine Website zeigt dein Kehrgebiet auf der Startseite im Bereich Unser Kehrgebiet: jede Gemeinde mit Postleitzahl und Bezirk und darunter die Ortsteile. Hast du keine Ortsteile angegeben, steht dort Gesamtes Ortsgebiet. Hat ein Ortsteil eine Beschreibung, klappen Besucher sie mit Details auf.
Auch auf der Website deiner Innung steht dein Kehrgebiet – auf der Seite deines Betriebs unter Zuständigkeiten. Beide zeigen nur genehmigte Zuständigkeiten, keine ausstehenden Anträge.
Bei allen anderen Problemen oder Fragen kontaktiere mich direkt. Ich helfe dir persönlich weiter.